KURATORIUM ZUR FÖRDERUNG

DES GEDENKENS AN DEN SELIGEN NIKOLAUS GROSS

IM STADTDEKANAT MÜLHEIM AN DER RUHR

§ 1

Das Kuratorium führt den Namen „Kuratorium zur Förderung des Gedenkens an den Seligen Nikolaus Groß im Stadtdekanat Mülheim an der Ruhr“. Es soll Personen und Institutionen verbinden, denen das Gedenken an Nikolaus Groß nachweislich wichtig ist. Dies sind z.Zt. hauptsächlich der Stadtdechant, Akteure des Stadtkatholikenrates und der Gemeinde St. Barbara. Es obliegt dem Kuratorium, sich im Sinne seiner Zweckbestimmung autark zu konstituieren, sich aufzulösen oder ggf. auch als Verein eintragen zu lassen, wenn die kirchenpolitischen Verhältnisse dies nahelegen..

§ 2

Das Kuratorium verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Solange das Kuratorium kein eingetragener gemeinnütziger Verein (e.V.) ist, erfolgt die finanzielle Abwicklung in einvernehmlicher Absprache über das Stadtdekanat.

Zweck des Kuratoriums  ist  die Förderung  des Gedenkens an den Seligen Nikolaus Groß im Stadtdekanat Mülheim an der Ruhr. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Gottesdiensten, Konzerten, Theateraufführungen, Vorträgen, Seminaren, Ausstellungen und Broschüren sowie  durch Maßnahmen zur Förderung der Er- und Unterhaltung von Gedenkstätten sowie die jährliche Verleihung der Nikolaus-Groß-Medaille.

§ 3

Das Kuratorium ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4

Mittel des Kuratoriums dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Kuratoriums.

§ 5

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Auslagenerstattungen begünstigt werden.

§ 6

Bei Auflösung des Kuratoriums oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Kuratoriums an den Rechtsträger der Pfarrei Maria Geburt in Mülheim, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,  mildtätige  oder  kirchliche Zwecke  zu verwenden  hat.

§ 7

Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Stadtdechanten berufen und diesbezüglich angefragt.

Persönlich anzufragen und einzuladen sind zunächst

Thomas Groß (Enkel des Seligen Nikolaus Groß)

ein Vertreter des Stadtkatholikenrates

ein Vertreter der Gemeinde St. Barbara

Persönlichkeiten, deren Engagement für NG bekannt ist (nach Maßgabe des Kuratoriums)

$ 8

Den Vorsitz übernimmt oder bestimmt der Stadtdechant

§ 9

Das Kuratorium organisiert mit der Gemeinde St. Barbara als Gastgeber jährlich am Sonntag vor bzw. nach dem 23. Januar, dem Todestag von Nikolaus Groß und seinem offiziellen Gedenktag einen Festgottesdienst mit anschließendem Empfang im Pfarrsaal.

§ 10

Bei diesem Empfang sollte jährlich die Nikolaus-Groß-Medaille verliehen werden. Der Medaillenempfänger wird vom Kuratorium vorgeschlagen und vom Stadtkatholikenrat angefragt. Der Stadtdechant überreicht die Medaille.

§ 11

Sollte das Stadtdekanat die Nikolaus-Groß-Medaille nicht mehr verleihen, da ein Empfang zum Gedenken an den Seligen Nikolaus Groß nicht mehr unterstützt wird, wäre dies eine Aufgabe des Kuratoriums. Dann gilt:

Bei dem Jahresempfang der Gemeinde St. Barbara zum Gedenken an den Seligen Nikolaus Groß verleiht das Kuratorium die Nikolaus-Groß-Medaille. Über den Empfänger berät das Kuratorium. Das Kuratorium entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Übergabe erfolgt durch den Stadtdechanten oder durch Thomas Groß, Gastgeber ist die Gemeinde St. Barbara.

Mülheim an der Ruhr, den 23.11.2022

Stadtdechant                                                                         Vorsitzender Katholikenrat

 

Für das Stadtdekanat                                                           Für den Stadtkatholikenrat